Bauvorhaben
Bauplanungsrecht
Genehmigungsfreie Vorhaben
Bauanzeige
Baugenehmigung
Sind die Voraussetzungen zur Nutzung eines Anzeigeverfahrens nicht in sämtlichen Punkten erfüllt, so ist für Ihr Vorhaben ein Baugenehmigungsverfahren nach § 63 oder § 64 BbgBO erforderlich.
Sie müssen daher einen Antrag auf Baugenehmigung stellen.
Dieser Antrag ist frühzeitig vor dem geplanten Baubeginn unter Beilegung aller erforderlichen Bauvorlagen beim Fachbereich Bauordnung und Kataster des Landkreises Oberhavel einzureichen.
Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen
Soll die genehmigte Nutzung einer baulichen Anlage verändert oder ergänzt werden und werden dadurch andere oder weitergehendere Anforderungen seitens des öffentlichen Baurechts gestellt, bedarf die Nutzungsänderung einer Baugenehmigung.
Hinweis zur Baufeldfreimachung
Sofern für die Baufeldfreimachung Gehölzentnahmen (Baumfällungen und/oder Entfernungen von Gebüschen und Hecken) erforderlich sind, dürfen diese selbst bei Vorlage einer Genehmigungsentscheidung nur außerhalb der Vegetationszeit vorgenommen werden. Bei konkreten Nachfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Kontaktpersonen der unteren Naturschutzbehörde.
Voranfrage
Während der Erarbeitung der Bauvorlagen ergeben sich hin und wieder Fragen zur Genehmigungsfähigkeit einzelner Sachverhalte. Um dies abzuklären, können Sie eine schriftliche Voranfrage stellen.
Fliegende Bauten
Planen Sie die Aufstellung eines Schaustellergeschäfts oder eines Zeltes, einer Bühne oder ähnliches für einen zeitlich begrenzten Zeitraum (bis zu 3 Monaten), so handelt es sich hierbei um die Errichtung von sogenannten “Fliegenden Bauten“, die zwar keiner Baugenehmigung, aber einer Ausführungsgenehmigung bedürfen.
Bautechnische Nachweise
Für die meisten Bauvorhaben ist die Anfertigung bautechnischer Nachweise erforderlich. Diese unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen der Prüfpflicht und sind dann Bestandteil der Bauvorlagen.
Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen
Die vollständigen Anforderungen an die elektronischen Bauvorlagen finden Sie hier.
Elektronischer Zugang zur unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Oberhavel
Für die Zeit ab dem 01.10.2026 eröffnet die untere Bauaufsichtsbehörde den elektronischen Zugang über das Webportal »Virtuelles Bauamt Brandenburg« für die folgenden Anzeigen- und Antragsverfahren:
- Bauanzeigeverfahren gemäß § 62 BbgBO (nur bis zum 31.12.2026)
- Genehmigungsfreistellungsverfahren gemäß § 62 BbgBO (ab dem 01.01.2027)
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren gemäß § 63 BbgBO
- Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 64 BbgBO
- Vorbescheid gemäß § 75 BbgBO
- Zulassung einer isolierten Abweichung gemäß § 67 BbgBO
- Zulassung einer isolierten Ausnahme/Befreiung gemäß § 31 BauGB
Die Anträge zu 3. bis 5. können im Bedarfsfall um folgende Anträge erweitert werden:
- Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO
- Zulassung einer Ausnahme/Befreiung gemäß § 31 BauGB
- Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 74 BbgBO
Die genannten Anzeigen und Anträge können gemäß § 68 Absatz 1 Satz 2 BbgBO ab dem 01.10.2026 ausschließlich über das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ eingereicht werden. Eine Einreichung in Papierform oder eine elektronische Einreichung auf einem anderen Weg als über das „Virtuelle Bauamt Brandenburg“ (zum Beispiel per E-Mail) ist ab dem 01.10.2026 nicht zulässig. Dies gilt ebenso für die entsprechende Verfahrenskommunikation.
Für weitere Verfahren und Anträge der unteren Bauaufsichtsbehörde bleibt der elektronische Zugang ausdrücklich verschlossen!