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Datum: 25.09.2026

Gegen Grippe und Covid-19 impfen lassen!

Gesundheitsamt bietet Impfungen ab dem 6. Oktober zweimal pro Woche an / Anmeldungen sind nicht nötig

Das Gesundheitsamt bietet Impfungen an.

© Landkreis Oberhavel/Irina Schmidt


Das Team des Gesundheitsamtes des Landkreises Oberhavel impft ab dem 06.10.2026 wieder gegen Grippe (Influenza) und COVID-19 – und zwar dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr und freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr. Aufgrund der großen Nachfrage in den vergangenen Jahren gibt es nun zwei Impftage pro Woche. Wer sich impfen lassen will, kann ohne Voranmeldung in der Havelstraße 29 vorbeikommen und sollte Versichertenkarte und Impfausweis mitbringen. Ein ausreichender Impfschutz entwickelt sich in der Regel innerhalb von etwa zwei Wochen.

„Die Impfungen erfolgen nach den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die jährliche Grippeschutzimpfung wird insbesondere für Menschen ab 60 Jahren, Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, für Schwangere, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für medizinisches Personal und weitere Personen mit erhöhtem beruflichem Risiko empfohlen“, sagt Oberhavels Amtsärztin Simone Daiber. „Für Personen ab 60 Jahren werden Hochdosis-Grippeimpfstoffe oder Grippeimpfstoffe mit Wirkverstärker eingesetzt. Bei der COVID-19-Impfung gibt es eine wichtige Änderung. Die STIKO hat ihre Empfehlung im Juli 2026 angepasst. Eine jährliche COVID-19-Impfung wird als Standardimpfung nun erst für Personen ab 75 Jahren empfohlen. Für Menschen unter 75 Jahren bedeutet das jedoch nicht grundsätzlich, dass keine COVID-19-Impfung mehr empfohlen wird. Für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht weiterhin eine Empfehlung zur jährlichen Impfung.“ Dazu gehören insbesondere Menschen mit bestimmten chronischen Grunderkrankungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Auch für medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen und Bewohnern besteht eine entsprechende Impfempfehlung.

Für gesetzlich Versicherte sind die Impfungen im Rahmen der geltenden Impfempfehlungen grundsätzlich kostenfrei.